- Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch aus vorläufigem Insolvenzverfahren wird nicht in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse einbezogen
- Anspruch wird in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen Bereichs einbezogen und dort saldiert
- § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO steht der Saldierung nicht entgegen
- § 55 Abs. 4 InsO ordnet keine abweichende Einbeziehung in die Insolvenzmasse an
- Keine analoge Anwendung von § 55 Abs. 4 InsO auf Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch
- Keine Regelungslücke für analoge Anwendung vorhanden
- Vorgehen widerspricht weder Unionsrecht noch Verfassungsrecht
Source: datenbank.nwb.de
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